Weltweite Bar-Überweisungen ohne Konto und Belege
1 Bank im Laden
Viele kleine Reisebüros oder Imbissstände bieten im Nebengeschäft Geldtransfers nach dem Hawala-Prinzip an.
2 Code fürs Bare
Dabei zahlt der Kunde das zu überweisende Geld in bar ein und bekommt einen Code, den er dem Empfänger mitteilt.
3 Überweisung
Der Empfänger lässt sich das Geld gegen Nennung des Codes bei einer anderen Hawala-Stelle auszahlen.
PAKISTAN
Per Hawala-Überweisung gelangten im vergangenen Jahr 2,5 bis fünf Milliarden Dollar ins Land – über den offiziellen Banken-Weg nur eine Milliarde.
DUBAI
Mittelsmänner aus Pakistan und Indien nutzen die Freihandelszone Dubai für die Abwicklung. Hawala wird in Dubai offiziell nicht verfolgt.
INDIEN
Die OECD schätzt, dass 50 Prozent aller indischen Unternehmen über das Hawala-Prinzip abrechnen – obwohl es offiziell verboten ist.
IRAN
Nach Schätzungen der Bankenaufsicht wird von Deutschland aus jedes Jahr ein zweistelliger Milliardenbetrag per Hawala in den Iran transferiert.
GESETZE GEGEN SCHATTENBANKEN
Bislang unternehmen nur wenige Staaten rechtliche Schritte gegen die illegale Hawala-Szene – einer der Vorreiter ist Deutschland.
Gesetzeslücke geschlossen
Ohne Lizenz des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) darf in Deutschland niemand gewerblich Geld transferieren. Früher umgingen ausländische Banken diese Regel manchmal, indem sie in Deutschland eine Repräsentanz eröffneten, die nur einen Zweck hatte: Gelder von deutschen Konten an die eigene Zentrale im Ausland zu übertragen. Das fiel nicht unter die Aufsicht des BAKred – durch eine Gesetzesänderung wurde diese Lücke 1998 geschlossen.
International uneinheitlich
In vielen Ländern der Welt ist Hawala-Banking nicht verboten – oder wird zumindest nicht verfolgt. Grund: In Teilen Südasiens oder in Pakistan ist es oft der einzig sichere Weg für Geldtransfers.
Neue Maßnahmen
Gesetze verbieten Underground-Banking, also Finanzdienstleistung ohne Lizenz, bislang nur in den Niederlanden, Italien und Deutschland. Die Finanzminister der sieben größten Industrienationen (G7) haben die OECD aufgefordert, die bestehende Empfehlungsliste zur Bekämpfung der Geldwäsche auch auf den Bereich Underground-Banking auszuweiten. Außerdem sollten die Mitgliedsländer weltweit Zentralstellen für Finanzermittlungen einrichten.
DIE TRICKS DER GELDWÄSCHER
Hawala ist nicht die einzige Methode, Geld krimineller Herkunft in seriöse Finanzkreisläufe einzuschleusen.
1 Steuerparadiese
Die „Off-shore“ genannten Finanz- und Steuerparadiese sind Zentren für die Wäsche von Terror-Geldern. Dabei transferieren oft Anwälte das schmutzige Geld in die Steurspar-Zentren, gründen dort Briefkastenfirmen, die sich an europäischen Firmen beteiligen oder bei angesehenen Banken Konten unterhalten. Beliebte Steuerparadiese sind die ostkaribischen Inseln St. Kitts und Nevis, die Marshall-Inseln im Westpazifik und die Bahamas.
2 Derivate
Die ausgeklügeltste Art, illegales Geld in den legalen Finanzkreislauf zu schleusen. Derivate-Geschäfte sind eine Art Wette auf die künftige Entwicklung eines Börsenkurses. Verluste werden dabei mit dem kriminellen Geld ausgeglichen, Gewinne mit völlig legalem Geld erzielt. Die gewaschenen Finanzmittel haben damit eine legale Herkunft. Finanzermittler können Derivate-Geschäfte kaum nachvollziehen, da die Papierspur bei den meisten Derivate-Geschäften komplett unterbrochen wird.
3 Stiftungen
Anonyme Trusts sind vielfach Verstecke für Terror-Gelder oder Einnahmen aus Waffen- und Drogengeschäften. Bei Treuhandgesellschaften, Stiftungen und Trusts nach angloamerikanischem Recht können sich Stiftungen sogar oft hinter einer neuen Stiftung verstecken. Häufig sind die Begünstigten der Trusts unbekannt, weil Anwälte oder Notare zwischengeschaltet sind – sie unterliegen der Schweigepflicht.
4 Händler
Kriminelle bitten Händler, Reisebüros, Restaurants oder Spielhöllen, ihr schmutziges Geld unter die legalen Tageseinnahmen zu mischen. Manchmal erfinden die Täter Geschichten zur Herkunft des Geldes, andere kassieren für den Service eine satte Provision. Je namhafter das Unternehmen, desto unverdächtiger die Einzahlung. In Berlin existieren ganze Straßenzüge mit helfenden Reisebüros und Import-Export-Händlern.
5 Stückelung
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht davon aus, dass Bargeld aus Straftaten bei der Geldwäsche die größte Rolle spielt. Die Scheine werden als gestückelte Summen unter der Meldegrenze von 30 000 Mark an verschiedenen Stellen eingezahlt und so dem legalen Kreislauf zugeführt. Diese im Fachjargon „Smurfing“ genannte Methode verkleinert die Summen bis zur Unauffälligkeit. Beliebte Investitionen der Geldwäsche sind Antiquitäten, Kunst und Oldtimer.
6 Internet-Casinos
Ein relativ neuer Trend, illegale Gelder zu waschen, sind Internet-Casinos. Viele der Wettfirmen sitzen in Off-Shore-Ländern wie St. Vincent und den Grenadinen, den Cayman Islands, dem pazifischen Ministaat Nauru oder dem Libanon. Diese Länder weigern sich, Geldwäsche zu verfolgen. Viele der Online-Spielhöllen verschwinden, noch bevor die internationalen Fahnder sie aufspüren können.
7 Electronic Cash
Das sogenannte E-Cash erleichtert die Geldwäsche. Beim E-Cash-System übermitteln die Täter eine elektronische Zeichenfolge, die einem bestimmten Geldwert entspricht. Diese Zahlenfolge wird übers Internet oder WAP-Handys transferiert. Danach kann sie bei bestimmten Banken in Bargeld eingetauscht werden. Da das Geld anonym übertragen wird, lässt sich die Spur kaum nachverfolgen.
TRADITIONSREICH
Das Hawala-System der Geldüberweisungen hat eine jahrhundertealte Geschichte. Erfunden haben es arabische Händler, die Angst davor hatten, auf ihren Reisen nach Südostasien ausgeraubt zu werden. Dank des Geldtransfers über Mittelsmänner mussten sie keine größeren Werte mit sich führen. Die Asiaten kopierten das System – in China ist es bis heute unter den Namen „chop“ oder „fei chien“ – fliegendes Geld – verbreitet.
ISLAMIC BANKING: GETEILTE GEWINNE, GETEILTES RISIKO
Bei Geldgeschäften in islamischen Ländern gelten oft andere Regeln als in der westlichen Welt der Banken und Finanzen.
Ausgleich statt Ausbeutung
Im Koran steht sinngemäß: Keiner soll vom anderen Zinsen verlangen. Hintergrund: In vorislamischer Zeit trieben die Reichen durch Wucherzins (Riban) die Armut voran. Seit ägyptische Sparkassen in den 70er-Jahren ihre Geschäfte nach den Regeln des Islamic Banking ausrichteten, schlossen sich Geldinstitute in Pakistan, Saudi-Arabien, dem Sudan und Kuwait an. Mittlerweile werden geschätzte 200 Milliarden Dollar in mehr als 250 Banken nach den islamischen Grundsätzen (Scharia) angelegt. In Pakistan, Iran und Sudan ist die Einhaltung der Grundsätze für Banken Gesetz.
Die wichtigsten Regeln
Nur wer sich auch am Risiko eines Geschäfts beteiligt, darf daraus Gewinn erzielen. Folgerichtig dürfen Geschäftsleute vorher festgelegte Zinsen weder erwirtschaften noch verlangen, Geldanlagen in festverzinslichen Wertpapieren, Pfandbriefen oder Anleihen sind verboten. Aktiengeschäfte sind erlaubt, bei Dividenden aus Aktien scheiden sich die Geister. Verboten sind Aktien von Firmen, die in Alkohol, Schweinefleisch, Waffen oder Tabak investieren. Wertpapiere von Banken und Versicherungen sind wegen ihrer Zinsgeschäfte für strenggläubige Moslems inakzeptabel. Ein Scharia-Rat wacht über die korankonforme Anlagepolitik von Fonds. Derzeit stecken fünf Milliarden Dollar in 104 islamischen Aktienfonds.
Montag, 19. Oktober 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen